AGB

VisHire Stand: 23.06.2026
 
1. Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen zwischen VisHire (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

 
2. Vertragsgegenstand
 
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere die Identifikation, Direktansprache, Vorqualifikation und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen für vom Auftraggeber benannte Positionen. Der konkrete Leistungsumfang sowie die wirtschaftlichen Konditionen ergeben sich aus dem jeweils individuellen Angebot.
 
3. Leistungsdurchführung
 
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit fachlicher Sorgfalt bei der Besetzung offener Positionen. Es werden ausschließlich Kandidat:innen vorgestellt, die ihr grundsätzliches Interesse an der jeweiligen Position bekundet haben. Die Koordination von Interviews erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
 
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer regelmäßig über den Status der vorgestellten Kandidat:innen. Befindet sich ein Kandidat bereits vor Präsentation im Bewerbungsprozess des Auftraggebers, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation kein Hinweis, gilt der Kandidat als durch den Auftragnehmer vorgestellt. Wird ein Kandidat parallel über mehrere Vermittler vorgestellt, gilt ausschließlich derjenige Vermittler als vermittelnd, über den die Einladung zum Vorstellungsgespräch bzw. die konkrete Fortführung des Bewerbungsprozesses erfolgt. Sämtliche Kandidaten- und Projektdaten sind vertraulich zu behandeln.
 
5. Vergütung, Auslagen & Provisionsschutz
 
Die Vergütung ist erfolgsabhängig und wird fällig, sobald zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Vergütungsanspruch besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort, sofern der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung seines Profils eingestellt wird. Die Vergütung umfasst sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Auslagen des Auftragnehmers, insbesondere Kommunikationskosten und eigene Reisekosten. Nicht enthalten sind Reisekosten der Kandidaten zu Vorstellungsgesprächen. Diese erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Auftraggebers und werden – sofern vereinbart – direkt zwischen Auftraggeber und Kandidat geregelt.
 
6. Nachbesetzung
 
Wird das durch die Vermittlung entstandene Arbeitsverhältnis aufgrund eines Nichtantritts oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt beendet und liegt die Ursache nicht in einer betriebsbedingten Kündigung oder im schuldhaften Verhalten des Auftraggebers, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ohne zusätzliche Vergütung zeitnah einen geeigneten Ersatzkandidaten zu suchen und zu vermitteln. Diese Verpflichtung besteht fort, bis ein geeigneter Kandidat seine Tätigkeit beim Auftraggeber aufnimmt.
 
7. Haftung
 

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Eignung, Leistung oder Verhalten der vermittelten Kandidat:innen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 
8. Abwerbeverbot & Vertraulichkeit
 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 36 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftraggebers aktiv zur Anstellung bei Dritten abzuwerben. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse über Mitarbeiter, Strukturen, Abläufe und sonstige vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet werden. Nach Vertragsende sind sämtliche personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Löschung ist auf Verlangen nachzuweisen.

 
9. Vertragslaufzeit & Kündigung
 

Sofern im individuellen Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, tritt der Vertrag mit Annahme des Angebots in Kraft und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.

Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird. Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Abweichende Regelungen zur Vertragslaufzeit, Kündigung oder Beendigung des Vertrages, die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden, gehen den Regelungen dieser AGB vor. 

 

10. Datenschutz
 

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Personenbezogene Daten der Kandidat:innen dürfen ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung verarbeitet werden. Der Auftragnehmer gibt nur solche Profile weiter, für die eine ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Kandidaten vorliegt. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Datenschutzverletzung resultieren.

 
11. Salvatorische Klausel
 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 
12. Schlussbestimmungen
 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.